Gemeinde Ilshofen

Seitenbereiche

Volltextsuche

 

Hauptmenü

Bild Rathaus, Parkhotel, Torturm und Schriftzug "Stadt Ilshofen - Hervorragender Gewerbe- und Industriestandort" Zur Startseite

Seiteninhalt

Sie befinden sich hier:

5 Startseite | Rathaus | Verwaltung | Lebenslagen

Lebenslagen

5. Gewerbe anmelden

Die Ausübung Ihres Gewerbes müssen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anmelden. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes überwachen und zu statistischen Zwecken Daten erheben kann.

Die zuständige Stelle kann die Fortsetzung des Betriebes untersagen, wenn er gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) diese selbst durch ihre gesetzlichen Vertreter.

Beachten Sie, dass Sie - je nach Rechtsform Ihres Unternehmens - gegebenenfalls unterschiedliche Unterlagen einreichen müssen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie selbst die Aufnahme in das Register beantragen müssen.

Verwandte Verfahren:

© 2013 Stadt Ilshofen - 9 Impressum - 8 Inhaltsverzeichnis
made by cm city mediaGmbH

Darstellung

Weitere Informationen

Information

Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

Service-Box