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Kindesunterhalt - Festsetzung im vereinfachten Verfahren beantragen

Zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs für Ihr minderjähriges Kind haben Sie die Möglichkeit, ein vereinfachtes Verfahren zu wählen. Als getrennt lebender Elternteil, bei dem das Kind lebt, können Sie so rasch und kostengünstig einen Vollstreckungstitel erwirken.

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