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Scheidung

Eine Ehe kann, außer durch Tod eines Ehegatten oder Todeserklärung, grundsätzlich nur durch eine Scheidung aufgelöst werden. Die Scheidung wird durch gerichtliches Urteil des zuständigen Amtsgerichts (Familiengericht) vollzogen. Einzige Ausnahme: Die Ehe kann aufgehoben werden, wenn ihr Zustandekommen fehlerhaft war (z.B. durch Drohung, Gewalt).

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