Stichworte
Amtsärztliche Untersuchung
Das Gesundheitsamt führt im Auftrag anderer Ämter, von Behörden und Gerichten Untersuchungen zur Beurteilung und Einschätzung von vorliegenden Erkrankungen und deren Folgen durch.
Hierzu gehören unter anderem
- Untersuchungen zur Dienstfähigkeit (öffentlicher Dienst),
- Untersuchungen zur Arbeitsfähigkeit (z.B. Sozialamt),
- Bescheinigungen für Beamte über die Notwendigkeit von Kur- oder Behandlungsmaßnahmen,
- Begutachtungen zur Fahrtauglichkeit sowie Führerscheinerteilung,
- Begutachtungen für Leistungen nach den Asylgesetzen und im Asylverfahren,
- Sachverständigengutachten für Betreuung, Unterbringung und im Auftrag von Gerichten,
- Stellungnahmen für das Schul- und Jugendamt, Bescheinigungen für die Familienkasse oder Behindertenhilfe sowie
- Stellungnahmen zur Prüfungsfähigkeit.
Lebenslagen:
Behörden: