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Dienstleistungen in der Gemeinde

Wohnsitz abmelden

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie ins Ausland umziehen oder eine Ihrer Wohnungen im Inland (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne zugleich eine neue Wohnung zu beziehen.

Die Meldebehörde Ihrer neuen Hauptwohnung benachrichtigt dann die Meldebehörde Ihrer bisherigen Hauptwohnung und gegebenenfalls auch die Ihrer Nebenwohnungen.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie

  • innerhalb Deutschlands umziehen.
    Dann genügt es, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
  • Ihre bisherige Hauptwohnung aufgeben, so dass dadurch Ihre Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung wird oder
    • wenn eine von mehreren Nebenwohnungen Ihre neue Hauptwohnung wird.

Generelle Zuständigkeit:

die Meldebehörde

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die anstelle der Wohnortgemeinde die Meldebehörde ist.

Unterlagen:

Die Meldebehörde kann sich Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen und der Familienangehörigen
  • Kinderpass oder Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)

Ablauf:

Für die Abmeldung müssen Sie den vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Das Formular erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Bei einigen Gemeinden können Sie das Formular auch von der Internetseite herunterladen.

Führt die Gemeinde das Melderegister elektronisch, müssen Sie den Meldeschein nicht ausfüllen. Erscheinen Sie persönlich bei der Meldebehörde, bestätigen Sie dort auf einem Ausdruck die Richtigkeit Ihrer Daten durch Ihre Unterschrift.

Hat die Meldebehörde einen Internetzugang, können Sie ihr die erforderlichen Daten auch unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur übermitteln.

Tipp: Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Zum Nachweis Ihrer Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.

Kosten:

keine

Frist:

Sie müssen sich innerhalb einer Woche nach Auszug oder Aufgabe abmelden.

Rechtsgrundlage:

Zuständige Behörden:

Stadt Ilshofen
Haller Str. 1
74532 Ilshofen
Fon: 07904 702-0
Fax: 07904 702-12
E-Mail: info@ilshofen.de

Sprechzeiten:
Mo. - Do. 8:00 Uhr - 12:30 Uhr, Fr. 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, Di. 15:00 Uhr - 18:30 Uhr

Verwandte Lebenslagen:

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