Im Liegenschaftskataster sind flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen eingetragen. Um beispielsweise einen Bauantrag stellen zu können, benötigen Sie einen Lageplan. Grundlage des Lageplans ist ein aktueller Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Dieser Auszug wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Der Auszug dient auch noch folgenden Zwecken:
Jede Person kann Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der sich das Grundstück befindet.
Wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt
Für Einsicht in oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster müssen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Zuständig ist die Verwaltung des Stadtkreises oder des Landkreises, in dem sich die Liegenschaft (Gebäude, Grundstück, Flurstück) befindet. Bei Gemeinden, denen die Vermessungsaufgaben übertragen sind, ist die Gemeindeverwaltung zuständig. Im Antrag müssen Sie
Ingenieur- und Architekturbüros benötigen im Rahmen von Aufträgen möglicherweise Informationen aus dem Liegenschaftskataster. Sie können dann ebenfalls Einsicht nehmen oder Auszüge erhalten.
Gebühr: je nach Format und Umfang des Auszugsinhalts
keine
Landratsamt Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791/755-0
Fax: 0791/755-7362
E-Mail: info@lrasha.de
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