Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie etwa Ihr Name, ein Doktorgrad oder Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich.
Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem muss die Behörde Sie frühestens vier und spätestens zwei Monate vor
der Daten über Ihr Widerspruchsrecht informieren. Dies geschieht durch öffentliche Bekanntmachung.
Die Gemeinde kann durch öffentliche Bekanntmachung eine Widerspruchsfrist bestimmen. Diese Frist muss mindestens einen Monat betragen.
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Meldebehörde ist
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
Sie müssen die Sperrung persönlich oder schriftlich beantragen. Manche Gemeinden bieten auf ihren Internet-Seiten Formulare zum Download an.
keine
§ 34 Abs. 4 Meldegesetz (MG) (Veröffentlichung und sonstige Nutzung von Daten)
Stadt Ilshofen
Haller Str. 1
74532 Ilshofen
Fon: 07904 702-0
Fax: 07904 702-12
E-Mail: info@ilshofen.de
Sprechzeiten:
Mo. - Do. 8:00 Uhr - 12:30 Uhr,
Fr. 8:00 Uhr - 12:00 Uhr,
Di. 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.