Freibad Unteraspach
Den Badegästen steht eine schön gelegene und großzügige Liegewiese mit Baumbestand sowie ein großes 50-Meter Schwimmbecken und eine neu gestaltete Wasserspiellandschaft zur Verfügung. Zur sportlichen Betätigung sind unter anderem ein Beach-Volleyballfeld sowie eine Tischtennisplatte vorhanden. Durch den Spielplatz wird es auch den kleinen Besuchern im Freibad nicht langweilig. Ausreichende Parkmöglichkeiten sind direkt beim Freibad vorhanden.
Wir wünschen allen Besuchern einen schönen Aufenthalt in unserem sanierten Freibad!
Die Eintrittspreise bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Bitte beachten:
Die Eintrittskarte (Jahreskarte ausgenommen) verliert nach dem Verlassen des Bades ihre Gültigkeit!
Ende der Badesaison 2024
Die letzte Möglichkeit zum Besuch des Ilshofener Freibades in Unteraspach besteht am Sonntag 08. September 2024. Ab Montag 09.09.2024 ist das Freibad geschlossen und wird winterfest gemacht.
Die Stadt Ilshofen bedankt sich bei allen Beschäftigten, die den Sommerbetrieb so engagiert ermöglichten. Den treuen und zahlreichen Badegästen ein herzliches Dankeschön fürs Kommen.
Das Freibadteam freut sich auf ein Wiedersehen im Jahr 2025.
Eintrittspreise Freibad Ilshofen-Unteraspach
Einzelkarten (Tageskarten)
- Erwachsene 3,50 €
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst jeweils mit Ausweis 2,00 €
Zehnerkarten
- Erwachsene 30,00 €
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst jeweils mit Ausweis 15,00 €
Jahreskarten
- Familienkarten (Eltern und Kinder bis 18 Jahre) 90,00 €
- Familienkarten mit Landesfamilienpass (Eltern und Kinder bis 18 Jahre) 80,00 €
- Erwachsene 60,00 €
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst jeweils mit Ausweis 30,00 €
Sonderregelung
Kinder bis 3 Jahre sind frei, Tageskarten für geschlossene Jugend-Abteilungen und auswärtige Schulen unter Führung eines Lehrers 1,50 €
Badeordnung
Badeordnung
Für das Freibad Unterasapch
§1
Zweck der Badeordnung
- Die Badeordnung dient zur Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in unserem Freibad. Der Badegast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Badeordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse.
- Die Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit der Lösung der Eintrittskarte unterwirft sich der Badegast den Bestimmungen der Badeordnung sowie allen Anordnungen, die die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit gewährleistet.
§2
Badbenützung
Von der Freibadbenützung sind ausgeschlossen:
Betrunkene, Epileptiker, Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder anderen erregende bzw. ansteckende Krankheiten und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
Kinder unter 10 Jahren werden nur in Begleitung Erwachsener zugelassen.
§3
Betriebszeiten
Beginn und Ende der Badesaison werden vom Bürgermeisteramt bestimmt und bekanntgegeben.
Bei guter Witterung gelten in der Regel folgende Öffnungszeiten:
Außerhalb der Ferienzeit:
- Montag bis Freitag
13:00 Uhr bis 20:00 Uhr - Samstag und Sonntag
11:00 Uhr bis 20:00 Uhr
In der Ferienzeit:
- Montag
12:00 Uhr bis 20:00 Uhr - Dienstag bis Sonntag
11:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Bei Eintritt der Dunkelheit muss das Bad geräumt sein. Die Kasse wird jeweils 30 Minuten vor Ende der Badezeit geschlossen. Das Becken wird 15minuten vor Ende geräumt. Bei ungünstigem Wetter oder aus sonstigen Gründen kann das Freibad vorübergehend oder längere Zeit geschlossen werden.
Zeiten für Schlechtwetterschwimmen:
- Montag bis Sonntag
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Öffnungszeiten des Freibad-Kioskes richten sich nach den Betriebszeiten des Bades (Abs.1 und 2 gelten entsprechend).
§4
Eintrittskarten
Die Einzelkarte gilt nur am Tag der Ausgabe.
Die Saisonkarte ist nicht übertragbar und wird bei Missbrauch eingezogen.
Die Eintrittskarte ist dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
Gelöste Karten werden nicht mehr zurückgenommen.
§5
Badekleidung
Der Aufenthalt im Freibad ist nur in einer den Geboten der Sittlichkeit und des Anstandes entsprechenden Badebekleidung gestattet. Darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, entscheidet der Bademeister. Bei Beanstandungen kann Verweisung aus dem Freibad erfolgen.
§6
Körperreinigung
Jeder Badegast hat sich vor Betreten des Badebeckens unter den dort aufgestellten Brausen abzuduschen. Hierbei, wie auch in den Badebecken, ist der Gebrauch von Seife verboten. Übelriechende Einreibemittel und dergleichen dürfen im Bad nicht verwendet werden.
§7
Benützung der Badeeinrichtung
Die Benützung der Badebecken sowie Rutsch- und Spielanlage geschieht auf eigene Gefahr des Badegastes.
Kleinkinder und Nichtschwimmer haben die hierfür vorgesehenen Abteilungen zu benützen.
Personen mit Verbänden ist die Benützung der Badebecken untersagt. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
Bei Verunreinigungen wird eine Reinigungsgebühr bis zu 50,00€ erhoben, die sofort an der Kasse zu entrichten ist.
Jeder Besucher, der durch schuldhaftes Verhalten Einrichtungen des Freibades beschädigt, verunreinigt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt ist zum Schadenersatz verpflichtet.
Das gleiche gilt, wenn das Bürgermeisteramt wegen eines einem Dritten zugefügten Schadens in Anspruch genommen wird.
Findet ein Badegast Einrichtungen beschädigt oder verunreinigt vor, so ist er verpflichtet, diese sofort dem Badepersonal anzuzeigen. Kraftfahrzeuge und Fahrräder dürfen nur auf den bezeichneten Parkplätzen abgestellt werden.
Das gewerbsmäßige Erteilen von Schwimmunterricht durch private Schwimmlehrer sowie das gewerbsmäßige Fotografieren sind nicht gestatte.
§8
Verhalten im Freibad
Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten und der Aufrechterhaltung der Ruhe Ordnung und Sicherheit zuwiderläuft.
Im Interesse der Besucher ist insbesondere nicht gestattet:
Das Lärmen, die Benützung von Musikgeräten, Schnorcheln, Leder oder harten Gummibällen, Hineinstoßen in das Badebecken, andere unterzutauchen sowie den Beckenumgang mit Straßenschuhen zu begehen. Einwerfen von Gegenständen jeglicher Art in die Badebecken, das Wegwerfen von Abfällen im gesamten Freibadgelände. Für Abfälle sind Papierkörbe vorhanden. Das Mitbringen von Tieren.
§9
Rettungs- und Sicherheitsmaßnahmen
Bei Unglücksfällen leistet das Badepersonal Erste Hilfe. Zur Sicherung der Badenden sind Rettungsgeräte vorhanden, deren unbefugte Benützung untersagt ist.
Es ist selbstverständlich Pflicht jedes Mitbadenden, einem Ertrinkenden nach bestem Können Hilfe zu leisten. Bei Gewitter ist der Aufenthalt im Wasser verboten.
§10
Fundgegenstände
Gegenstände, die in der Freibadanlage gefunden werden, sind beim Aufsichtspersonal oder an der Kasse abzuliefern. Fundsachen, die am Schluss der Badesaison nicht abgeholt sind, werden der Fundstelle im Rathaus zur Verfügung nach den gesetzlichen Bestimmungen übergeben.
§11
Haftung
Die Gemeinde haftet für Schäden aller Art nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit in der Badeordnung nichts anderes festgelegt ist.
Eine Haftung wird insbesondere abgelehnt für: Unfälle jeder Art; den Verlust von Gegenständen jeder Art, insbesondere auch durch Diebstahl, Fundgegenstände.
§12
Aufsicht
Das Badepersonal hat für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit auf dem gesamten Freibadgelände sowie für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen.
Seinen Anordnungen ist uneingeschränkte Folge zu leisten.
Der Bademeister ist befugt, Badegäste, welche die Badeordnung nicht befolgen, aus dem Freibad zu verweisen. Wiedersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich. Personen, die in gröblicher Weise gegen diese Vorschrift verstoßen, kann das Bürgermeisteramt vom Besuch des Bades zeitlich oder dauernd ausschließen.
Ilshofen, den 19. April 2024
Bürgermeisteramt Ilshofen
gez. Blessing (Bürgermeister)