Stadtnachrichten
Nutzungshinweis KLEINkinderspielplatz Schmerachaue
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass der Spielplatz in der Schmerachaue explizit als Kleinkinderspielplatz für Kinder bis sechs Jahren ausgewiesen ist. Daher sind die Spielgeräte für Kinder bis sechs Jahren ausgelegt. Für Kleinkinder soll die Möglichkeit bestehen, unbeschwert herumtollen und mit anderen Kindern Spaß haben zu können.
Kinder über sechs Jahren und Erwachsene dürfen als Begleitpersonen die öffentliche Fläche des Spielplatzes und die Sitzgelegenheiten ebenfalls nutzen. Jedenfalls im Rahmen des Gesetzes, denn auch auf öffentlichen Spielplätzen sind Vorschriften einzuhalten. Verantwortlich dafür sind die Eltern beziehungsweise die Aufsichtspersonen– zusätzlich zu ihrer allgemeinen Aufsichtspflicht.
Der Spielplatz ist jedoch nicht dazu gedacht als Treffpunkt für Jugendliche und Erwachsene zu dienen!
Wir bitten Sie die Öffnungszeiten mit Ihren Kleinkindern von 08:00 – 20:00 Uhr einzuhalten und auf das Hunde-, Radfahr- sowie Ballspielverbot zu achten.
Jeder Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Wir bitten um Beachtung!