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Wohnbauplätze in schönster Wohnlage

Familien mit mindestens einem Kind unter 16 Jahren erhalten beim Kauf eines Wohnbauplatzes von der Stadt Ilshofen einen Nachlass/Förderung von 3.00 EUR pro m².

Beim Kauf eines Wohnbauplatzes wird im notariellen Kaufvertrag eine Bauverpflichtung aufgenommen mit Baubeginn innerhalb eines Jahres und Fertigstellung innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsabschluss.

Wertgutachten und Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss Limpurger Land-Bühlertal ist seit 01. Januar 2020 das unabhängige Sachverständigengremium für die Städte Gaildorf, Ilshofen und Vellberg sowie für die Gemeinden Mainhardt, Obersontheim, Oberrot, Bühlertann, Untermünkheim, Fichtenberg, Sulzbach-Laufen, Braunsbach, Bühlerzell und Wolpertshausen.

Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören die Erstellung von Gutachten über den Verkehrs- bzw. Marktwert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken. Außerdem ist der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Führung der Kaufpreissammlung nach § 193 BauGB zuständig. Diese bildet die Basis für Verkehrswertgutachten, den Grundstücksmarktbericht und für Auskünfte an Sachverständige und Behörden.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der Stadt Gaildorf angesiedelt.

 

Ansprechpartner sind:

Franziska Pietschmann
Telefon:07971/253-179
Mail: franziska.pietschmann(@)gaildorf.de                            

Tobias Röder
Telefon: 07971/253 - 180
Mail: tobias.roeder(@)gaildorf.de

www.gaildorf.de/de/Bauen-Wohnen/Gutachterausschuss

Schriftliche Anträge für Verkehrswertgutachten sind bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Limpurger Land-Bühlertal zu stellen, können jedoch auch bei den Kommunen vor Ort eingereicht werden.

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden Gebühren fällig, diese ergeben sich aus der Gebührensatzung.

 

Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss Limpurger Land – Bühlertal ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) verpflichtet, regelmäßig den durchschnittlichen Wert der Grundstücke im Stadtgebiet (Bodenrichtwert) zu ermitteln. Dabei wird nach der Art der Grundstücksnutzung (z. B. Nutzung als Wohnhausgrundstück, landwirtschaftliches Grundstück usw.) und nach der Lage des Grundstücks (Stadtzentrum, Grundstück in einem Teilort, Aussiedlerhof) unterschieden.

Um eine Grundlage für diese Bewertung zu erhalten, führt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses die sogenannte Kaufpreissammlung, in die alle im Stadtgebiet abgewickelten Grundstücksgeschäfte Eingang finden.

Der für ein konkretes Grundstück gültige Bodenpreis kann – aufgrund von grundstücksspezifischen Besonderheiten in den wertbestimmenden Eigenschaften und der baurechtlichen Nutzbarkeit wie z. B. Bebauung, Grundstückszuschnitt, Geländezuschnitt und Geländeneigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße, Nutzungsmöglichkeit usw. – unter Umständen erheblich vom Bodenrichtwert abweichen und durch künftige Entwicklungs- oder Strukturmaßnahmen sowohl nach unten als auch nach oben beeinflusst werden.

In bebauten Gebieten wird unterstellt, dass das lagetypische Grundstück unbebaut ist. Das bedeutet, dass an den angegebenen Werten in den bebauten Gebieten kein Abschlag wegen Bebauung angebracht wird.

Erläuterungen zur Grundlage der Bodenrichtwerte:

  • Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute, voll erschlossene Baugrundstücke
  • Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke mit im Wesentlichen gleichen Nutzungsverhältnissen
  • Altlasten und Auswirkungen des Denkmalschutzes sind in den Bodenwerten unberücksichtigt
  • Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und können im Einzelfall eine sachkundige Wertermittlung nicht ersetzen
  • Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung und den Baugenehmigungsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus der Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen abgeleitet werden

Jedermann kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Limpurger Land - Bühlertal Auskunft über die aktuellen Bodenrichtwerte erhalten.

Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS)

Die Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 01.01.2022 (Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B) und 01.01.2023 können über BORIS-BW, dem Veröffentlichungsportal für Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg abgerufen werden. Hier kann nach Flurstück, Adresse oder Ort gesucht werden. Unter diesem Link gelangen Sie direkt zu BORIS-BW.

Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer:

Die aktuell für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer erforderlichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 können über

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/index.html?lang=de

eingesehen werden.

 

Bodenrichtwerte Ilshofen

 

Kontakt

Weitere Informationen zu unseren Wohnbauplätzen erhalten Sie gerne von
Herrn Klaus Blümlein
Fon: 07904 702-20
Fax: 07904 702-12
klaus.bluemlein(@)ilshofen.de