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Wohnbauplätze in schönster Wohnlage

Familien mit mindestens einem Kind unter 16 Jahren erhalten beim Kauf eines Wohnbauplatzes von der Stadt Ilshofen einen Nachlass/Förderung von 3.00 EUR pro m².

Beim Kauf eines Wohnbauplatzes wird im notariellen Kaufvertrag eine Bauverpflichtung aufgenommen mit Baubeginn innerhalb eines Jahres und Fertigstellung innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsabschluss.

Wohnbauplätze in Ilshofen "Ilshofener Höhe"

Update 24.11.2022

Verkaufsstart für die Wohnbauplätze in der Ilshofener Höhe

Im Wohnbaugebiet „Ilshofener Höhe“ laufen seit einigen Monaten die Erschließungsarbeiten, so dass demnächst 10 neu erschlossene Wohnbauplätze für Mehrfamilienhäuser sowie 44 Wohnbauplätze für Einfamilienhäuser zur Verfügung stehen.
 
Der Bauplatzpreis für die Einfamilienhäuser beträgt 175.- €/m² und für die Mehrfamilienhäuser 205.- €/m². Familien mit Kindern erhalten bei den Einfamilienhausbauplätzen einen Familienabschlag von 5.- €/m².
 
Zusätzlich zum Bauplatzpreis haben die Erwerber noch die Kostenersätze für die Hausanschlussleitungen für Wasser und Abwasser sowie die anteiligen Vermessungskosten für das Baugrundstück zu tragen. Hinzu kommen noch die üblichen Nebenkosten wie Notargebühren und Grunderwerbsteuer.

Beim Kauf eines Wohnbauplatzes wird im notariellen Kaufvertrag eine Bauverpflichtung aufgenommen mit Baubeginn innerhalb eines Jahres und Fertigstellung innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsabschluss.
 
Interessenten können sich ab Montag, den 28.11.2022 um die neuen Bauplätze bewerben.
Für Einfamilienhäuser nutzen Sie dafür bitte das unten angehängte Bewerbungsformular. Für die Mehrfamilienhausbauplätze reichen Sie bitte ein Konzept (Beschreibung, Pläne, Ansichten) ein.


Weitere Informationen zu den Baugrundstücken erhalten Sie von Herrn Blümlein, Tel. 07904 702-20, Mail: klaus.bluemlein(@)ilshofen.de

Update 24.10.2022

Der Gemeinderat der Stadt Ilshofen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2022 die Verkaufspreise für das Baugebiet Ilshofener Höhe wie folgt festgesetzt:

1. Grundstückspreis für Einfamilienhäuser (zweigeschossig): 175,00 € / qm

2. Grundstückspreis für Mehrfamilienhäuser (dreigeschossig): 205,00 € / qm

Für Einfamilienhäuser (Ziffer 1) gilt ein Familienrabatt von 5,00 €/qm für Familien mit einem Kind unter 16 Jahren. Die Preise verstehen sich inkl. aller Beiträge (Erschließungsbeitrag, Wasserversorgungsbeitrag und Abwasserbeitrag) zzgl. anteiliger Vermessungskosten und Hausanschlusskosten.

Sobald der Vermessungsplan vorliegt wird der Bewerbungsstart bekannt gegeben.

Wir raten den Bauinteressenten sich ausführlich mit den Festsetzungen des Baubauungsplanes rechtzeitig vor einer möglichen Bewerbung zu befassen. Es sind in den verschiedenen Bereichen verschiedene Dachformen und Gebäudehöhen zulässig. Prüfen Sie daher, ob Ihr Traumhaus auf dem gewünschten Bauplatz realisierbar ist. Ebenso empfehlen wir, sich rechtzeitig mit den finanzierenden Bank in Verbindung zu setzen um möglichst bei der Bewerbung eine Finanzierungsbestätigung vorlegen zu können.

 

Update 10.03.2022:

Nach der Winterpause hat die Fa. Ernst Hähnlein mit den Erschließungsarbeiten wieder begonnen. Das Regenüberlaufbecken ist inzwischen fertig gestellt, in manchen Straßen sind schon die Trinkwasserleitungen eingelegt. Die Erschließungsarbeiten sollen bis September 2022 fertig gestellt sein.

Der Gemeinderat wird in absehbarer Zeit den Verkaufspreis für die Bauplätze festlegen.

Eine Bewerbung auf einzelne Bauplätze sowie Reservierungen von Bauplätzen sind noch nicht möglich.

 

 

UPDATE 30.08.2021:

Start der Erschließungsarbeiten für Baugebiet Ilshofener Höhe
 
Seit Montag 30.08.2021 arbeitet die Firma Ernst Hähnlein Bau-GmbH am Oberbodenabtrag im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche. Ab Mittwoch 1. September wird die Baustelle eingerichtet und Suchschlitze werden gebaggert. Im Lauf der Woche kommen weitere Erdarbeiten dazu.

Diese umfangreichen Erschließungsarbeiten werden von nun an etliche Monate andauern.

Eine Bewerbung auf einzelne Bauplätze sowie Reservierungen von Bauplätzen sind noch nicht möglich.

 

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Südlich des beliebten Baugebietes „Schmerachaue“ erschließt die Stadt Ilshofen ab Herbst 2021 das neue Wohnbaugebiet „Ilshofener Höhe“.
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan in seiner Sitzung am 16.04.2021 als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplanplan „Ilshofener Höhe“ ist mit seiner Bekanntmachung im Mitteilungsblatt am 30.04.2021 in Kraft getreten.

Das Baugebiet wird in 2 Bauabschnitten von Norden her erschlossen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.07.2021 die Erschließungsarbeiten für den 1. Bauabschnitt an die Fa. Ernst Hähnlein aus Feuchtwangen vergeben.

Diese Erschließungsarbeiten beginnen im August / September und werden ca. 1 Jahr in Anspruch nehmen.
Die Kriterien für die Vergabe der Bauplätze sowie der Kaufpreis sind noch nicht festgelegt.

Eine Bewerbung auf einzelne Bauplätze sowie Reservierungen von Bauplätzen sind noch nicht möglich.

 

Wertgutachten und Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss Limpurger Land-Bühlertal ist seit 01. Januar 2020 das unabhängige Sachverständigengremium für die Städte Gaildorf, Ilshofen und Vellberg sowie für die Gemeinden Mainhardt, Obersontheim, Oberrot, Bühlertann, Untermünkheim, Fichtenberg, Sulzbach-Laufen, Braunsbach, Bühlerzell und Wolpertshausen.

Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören die Erstellung von Gutachten über den Verkehrs- bzw. Marktwert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken. Außerdem ist der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Führung der Kaufpreissammlung nach § 193 BauGB zuständig. Diese bildet die Basis für Verkehrswertgutachten, den Grundstücksmarktbericht und für Auskünfte an Sachverständige und Behörden.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der Stadt Gaildorf angesiedelt.

 

Ansprechpartner sind:

Franziska Pietschmann
Telefon:07971/253-179
Mail: franziska.pietschmann(@)gaildorf.de                            

Tobias Röder
Telefon: 07971/253 - 180
Mail: tobias.roeder(@)gaildorf.de

www.gaildorf.de/de/Bauen-Wohnen/Gutachterausschuss

Schriftliche Anträge für Verkehrswertgutachten sind bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Limpurger Land-Bühlertal zu stellen, können jedoch auch bei den Kommunen vor Ort eingereicht werden.

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden Gebühren fällig, diese ergeben sich aus der Gebührensatzung.

 

Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss Limpurger Land – Bühlertal ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) verpflichtet, regelmäßig den durchschnittlichen Wert der Grundstücke im Stadtgebiet (Bodenrichtwert) zu ermitteln. Dabei wird nach der Art der Grundstücksnutzung (z. B. Nutzung als Wohnhausgrundstück, landwirtschaftliches Grundstück usw.) und nach der Lage des Grundstücks (Stadtzentrum, Grundstück in einem Teilort, Aussiedlerhof) unterschieden.

Um eine Grundlage für diese Bewertung zu erhalten, führt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses die sogenannte Kaufpreissammlung, in die alle im Stadtgebiet abgewickelten Grundstücksgeschäfte Eingang finden.

Der für ein konkretes Grundstück gültige Bodenpreis kann – aufgrund von grundstücksspezifischen Besonderheiten in den wertbestimmenden Eigenschaften und der baurechtlichen Nutzbarkeit wie z. B. Bebauung, Grundstückszuschnitt, Geländezuschnitt und Geländeneigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße, Nutzungsmöglichkeit usw. – unter Umständen erheblich vom Bodenrichtwert abweichen und durch künftige Entwicklungs- oder Strukturmaßnahmen sowohl nach unten als auch nach oben beeinflusst werden.

In bebauten Gebieten wird unterstellt, dass das lagetypische Grundstück unbebaut ist. Das bedeutet, dass an den angegebenen Werten in den bebauten Gebieten kein Abschlag wegen Bebauung angebracht wird.

Erläuterungen zur Grundlage der Bodenrichtwerte:

  • Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute, voll erschlossene Baugrundstücke
  • Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke mit im Wesentlichen gleichen Nutzungsverhältnissen
  • Altlasten und Auswirkungen des Denkmalschutzes sind in den Bodenwerten unberücksichtigt
  • Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und können im Einzelfall eine sachkundige Wertermittlung nicht ersetzen
  • Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung und den Baugenehmigungsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus der Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen abgeleitet werden

Jedermann kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Limpurger Land - Bühlertal Auskunft über die aktuellen Bodenrichtwerte erhalten.

Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS)

Die Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 01.01.2022 (Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B) und 01.01.2023 können über BORIS-BW, dem Veröffentlichungsportal für Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg abgerufen werden. Hier kann nach Flurstück, Adresse oder Ort gesucht werden. Unter diesem Link gelangen Sie direkt zu BORIS-BW.

Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer:

Die aktuell für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer erforderlichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 können über

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/index.html?lang=de

eingesehen werden.

 

Bodenrichtwerte Ilshofen

 

Kontakt

Weitere Informationen zu unseren Wohnbauplätzen erhalten Sie gerne von
Herrn Klaus Blümlein
Fon: 07904 702-20
Fax: 07904 702-12
klaus.bluemlein(@)ilshofen.de