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Dienstleistungen

Folgende Dienstleisungen können ausschließlich passend in bar bezahlt werden:

KFZ-Abmeldung: 16,80 €

Fischereischein für Wolpertshausen

Fischereiabgabe:

1 Jahr: 12,00 €

5 Jahre: 60,00 €

10 Jahre: 120,00 €

Verlängerung bestehender Schein: 10,00 €

Erstantrag: 25,00 €

Generell kann im Bürgerbüro ausschließlich bar oder mit einer EC-Karte bezahlt werden.

Kreditkartenzahlungen können nicht geleistet werden.

Altlasten- und Bodenschutzkataster

Die Begriffe "altlastenverdächtige Flächen und Altlasten" sind im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.03.1998 definiert und beschreiben neben den ehemaligen Müllplätzen (Altablagerungen) die ehemals industriell oder gewerblich genutzten Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist und von denen heute Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

Neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz ist die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 und das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG) vom 14. Dezember 2004 die rechtliche Grundlage für Behörden und Sanierungspflichtige.

Voraussetzungen

Für detailierte Auskünfte muss ein berechtigtes Interesse vorliegen

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich

  • bei Auskünften zu altlastenverdächtigen Flächen/Altlasten aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster des Landkreises,

  • zur Beurteilung von Flächen hinsichtlich der Gefährdung von Boden, Pflanze, Mensch und Grundwasser.

  • zur Beratung bei Bauvorhaben auf altlastenverdächtigen Flächen/Altlasten.

  • und zur fachlichen und rechtlichen Begleitung bei Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.

an den zuständigen Sachbearbeiter

Unterlagen

genaue Lagebezeichnungen

Kosten

Kostenfrei

Gebührenpflichtig, wenn detaillierte Auskünfte erforderlich werden

Zuständigkeit

Landratsamt: Bau- und Umweltamt, Fachbereich 3

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Landratsamt Schwäbisch Hall. Stand: 01.07.2015