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Dienstleistungen

Folgende Dienstleisungen können ausschließlich passend in bar bezahlt werden:

KFZ-Abmeldung: 16,80 €

Fischereischein für Wolpertshausen

Fischereiabgabe:

1 Jahr: 12,00 €

5 Jahre: 60,00 €

10 Jahre: 120,00 €

Verlängerung bestehender Schein: 10,00 €

Erstantrag: 25,00 €

Generell kann im Bürgerbüro ausschließlich bar oder mit einer EC-Karte bezahlt werden.

Kreditkartenzahlungen können nicht geleistet werden.

Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen

Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.

Voraussetzungen

  • Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
  • Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung
  • Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit
  • Auflösung oder Aufhebung der Stiftung
  • Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände

Verfahrensablauf

Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.

Fristen

innerhalb eines Monats

Unterlagen

Kopien

  • des Änderungsbeschlusses
  • der Satzungsänderung
  • des Stiftungsgeschäftes

Kosten

keine

Bezugsort

Geben Sie in der Regionalisierung den Standort der Stiftung an.

Sonstiges

Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.

Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.

Rechtsbehelf

kein

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • §§ 80 - 88

Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)

Abgabenordnung (AO):

  • §§ 137 - 138k in Verbindung mit den §§ 90, 93, 97

Zuständigkeit

das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat

Vertiefende Informationen

Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine" des Finanzministeriums Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

27.11.2025 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg