Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Dienstleistungen

Folgende Dienstleisungen können ausschließlich passend in bar bezahlt werden:

KFZ-Abmeldung: 16,80 €

Fischereischein für Wolpertshausen

Fischereiabgabe:

1 Jahr: 12,00 €

5 Jahre: 60,00 €

10 Jahre: 120,00 €

Verlängerung bestehender Schein: 10,00 €

Erstantrag: 25,00 €

Generell kann im Bürgerbüro ausschließlich bar oder mit einer EC-Karte bezahlt werden.

Kreditkartenzahlungen können nicht geleistet werden.

Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

Voraussetzungen

Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung
  • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
    (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

Kosten

Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist.

Sonstiges

keine

kein

Zuständigkeit

Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Freigabevermerk

21.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg