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Lebenslagen

Folgende Dienstleistungen können ausschließlich passend in bar bezahlt werden:

KFZ-Abmeldung: 16,80 €

Fischereischein für Wolpertshausen

Fischereiabgabe:

1 Jahr: 12,00 €

5 Jahre: 60,00 €

10 Jahre: 120,00 €

Verlängerung bestehender Schein: 10,00 €

Erstantrag: 25,00 €

Generell kann im Bürgerbüro ausschließlich bar oder mit einer EC-Karte bezahlt werden.

Kreditkartenzahlungen können nicht geleistet werden.

Meldepflicht

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten, eine Meldepflicht.

Bei der Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen.

Die Meldebehörde kann sich Unterlagen vorlegen lassen, beispielsweise:

  • Ausweisdokumente
  • Registrierschein oder Spätaussiedlerbescheinigung
  • Zuteilungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht

Freigabevermerk

02.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg