Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Lebenslagen

Folgende Dienstleistungen können ausschließlich passend in bar bezahlt werden:

KFZ-Abmeldung: 17,40 €

Fischereischein für Wolpertshausen

Fischereiabgabe:

1 Jahr: 12,00 €

5 Jahre: 60,00 €

10 Jahre: 120,00 €

Verlängerung bestehender Schein: 10,00 €

Erstantrag: 25,00 €

Generell kann im Bürgerbüro ausschließlich bar oder mit einer EC-Karte bezahlt werden.

Kreditkartenzahlungen können nicht geleistet werden.

Ausstellung von Ersatzpapieren

Sie müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Benutzung öffentlicher Straßen jederzeit vorzeigen können.
Auch die Zulassungsbescheinigung Teil II ist Bestandteil einer Fahrzeugzulassung.
Wenn Sie diese Zulassungsbescheinigungen nicht mehr haben, müssen Sie Ersatzdokumente beantragen. Dies gilt auch bei Verlust alter Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief).

Was Sie bei deren Beantragung auf keinen Fall vergessen dürfen und an wen Sie sich wenden sollen, erfahren Sie in der jeweiligen Leistung.

Freigabevermerk

Stand: 31.05.2017

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg