Folgende Dienstleistungen können ausschließlich passend in bar bezahlt werden:
KFZ-Abmeldung: 16,80 €
Fischereischein für Wolpertshausen
Fischereiabgabe:
1 Jahr: 12,00 €
5 Jahre: 60,00 €
10 Jahre: 120,00 €
Verlängerung bestehender Schein: 10,00 €
Erstantrag: 25,00 €
Generell kann im Bürgerbüro ausschließlich bar oder mit einer EC-Karte bezahlt werden.
Kreditkartenzahlungen können nicht geleistet werden.
Abbruch einer baulichen Anlage
Unter Abbruch ist die teilweise oder vollständige Beseitigung einer baulichen Anlage zu verstehen.
Soweit der Abbruch von Anlagen nicht bereits verfahrensfrei ist, kommt beim Abbruch ein Kenntnisgabeverfahren in Betracht.
Der Abbruch ist verfahrensfrei bei
- Anlagen, die nach § 50 Abs. 1 in Verbindung mit dem Anhang zu § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg verfahrensfrei erstellt werden dürfen,
- freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3
- sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.
Für den Abbruch eines Denkmals im Kenntnisgabeverfahren ist in jedem Fall eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat ihn am 07.05.2025 freigegeben.

